Forst

[739] Forst, Grundstücke, die zum Holzwuchs bestimmt sind, dann der Theil eines Waldes, der als ein geschlossenes Ganzes für sich bewirthschaftet wird. Das vorhandene Holz heißt der F.bestand, die regulirten Abtheilungen desselben heißen Holzschläge od. F.reviere. Man unterscheidet ferner bestandenen und unbestandenen F. grund, ebenso Oberholz (Hochwald) und Unterholz (Buschholz), wovon ersteres eine Reihe von Jahren heranwachsen muß, bis es die verlangte Stärke erreicht hat, letzteres dagegen nur wenige Jahre wächst bis es langgehauen wird (lange u. kurze Umtriebszeit). – F.wissenschaft, Lehre von der zweckmäßigen Waldbehandlung u. Waldbenutzung; F.wirthschaft, Anwendung dieser Lehre auf den Wald selbst; F.wesen, Inbegriff alles dessen, was zur F.wissenschaft und zur F.wirthschaft gehört.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 739.
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