Hildesheim

[309] Hildesheim, ehemal. Fürstenthum u. reichsunmittelbares Bisthum, jetzt Hauptbestandtheil des gleichnamigen hannöverschen Landdrostei-Bez., 321/3 QM. groß mit 155000 E., Hannovers fruchtbarste Provinz, im südl. Theile von den Vorbergen des Harzes erfüllt. Das Bisthum verdankte Karln d. Gr. u. seinem Sohne Ludwig die Gründung (s. Ebbo) und wurde unter Friedrich II. reichsunmittelbar. Bei der Zerrüttung des deutschen Reiches verlor es 1519 einen großen Theil des Stiftslandes an Braunschweig u. erhielt erst 1643 denjenigen Theil zurück, den es bis 1803 besaß, wo das Stiftsland von Preußen in Folge des Reichsdeputations-Hauptschlusses eingezogen wurde. 1807 fiel es an das Königreich Westfalen, durch den Wiener Congreß an Hannover. H., die Stadt, hat 16400 E., darunter fast 6000 Katholiken, ist Sitz der Provinzialbehörden, des Bischofs; unter den Kirchen ist der Dom eines der merkwürdigsten deutschen Gotteshäuser durch seine Schätze altdeutscher Kunst, Gemälde aus späterer Zeit, Alterthümer. H. hat ein Priesterseminar, mehre öffentliche Unterrichtsanstalten, Taubstummeninstitut, wohlthätige Stiftungen; der Gewerbsfleiß der E. liefert besonders Leinewaaren, Leder.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 309.
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