Hochzeit

[321] Hochzeit, hohe Zeit, d.h. Fest, Ehrentag, der Tag des Abschlusses der Ehe, womit ein Brautpaar sein Eheleben beginnt; dann die Summe aller Feierlichkeiten, womit der Tag verherrlicht wird. Letztere sind bei den Katholiken der Kirchgang und die Trauung, wobei die Trauringe, H.sringe, gewechselt werden, das Tragen des Brautkranzes, der den Wittwen u. Gefallenen versagt ist; dann die außerkirchlichen des H.smahles, der H.sgeschenke, zum Schlusse die immer mehr einreißende Sitte der H.sreise. – Goldene H., Wiederholung der H.sfeierlichkeiten nach 50. silberne H., nach 25 Jahren, wobei übrigens kein Zwang stattfindet. – Stille H., eine solche, die mit Dispens in einer Zeit abgehalten wird, während welcher das Heirathen sonst untersagt ist u. keine Lustbarkeiten, namentlich kein Musicieren und Tanzen stattfinden sollen. Hinsichtlich der H.sgebräuche, die sich »vom Mongolen bis zum griech. Seher« allenthalben, obwohl in sehr verschiedener Weise gefunden haben und noch finden, ist zu bemerken: 1) bei den meisten außerchristl. Völkern, denen die Bedeutung und Berechtigung des Weibes mehr od. minder unklar ist, trugen und tragen diese Gebräuche theilweise den Charakter eines feierlichen Kaufactes an sich; 2) viele derselben aber sind symbolischer Natur anderer Art, indem sie mehr od. minder auf ein Ahnen der christl. Auffassung der Ehe hindeuten. S. »Feier der Liebe od. Beschreibung der Verlobungs- und H.sceremonien aller Nationen«, Berlin 1824, 2 B.; vgl. die Art. Ehe, Ehegüterrecht, Ehelosigkeit.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 321.
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