In coena Domini

[402] In coena Domini, lat., Anfangsworte der Bannbulle, welche jährlich am Gründonnerstag (daher ihr Name: Nachtmahlsbulle) in Rom verlesen wurde, gegen alle gerichtet, welche die Wirksamkeit der Kirche, wie dieselbe im Mittelalter bestand, irgendwie antasten und verletzen: gegen Ketzer, Straßen- und Seeräuber, Begünstiger der Saracenen, gegen solche, welche die Prälaten ihrer rechtmäßigen Jurisdiction berauben, der Kirche ohne päpstl. Erlaubniß Steuern auflegen, gegen Cleriker criminell einschreiten u.s.w. Die Bulle ist das Werk mehrer Päpste des 14. Jahrh., besonders aber Gregors XII. (1406 bis 1409). Pius V. (1566–72) forderte, daß sie in allen Ländern der Christenheit verkündiget werde, ebenso Paul V. (1605 bis 1621) u. Urban VIII. (1623–44) gab ihr die letzte Fassung; allein selbst Bischöfe protestierten gegen die Verkündigung, schon Philipp II. und Venedig untersagten dieselbe in ihren Gebieten, im 18. Jahrh. erhoben sich alle bourbonischen Höfe gegen die Bulle, selbst die Kaiserin Maria Theresia ließ sie in ihren Staaten nicht mehr verkündigen, Kaiser Joseph II. aber aus allen Ritualbüchern herausreißen, nachdem Clemens XIV. (1769–74) auf wiederholten Antrag der Fürsten die Vorlesung bereits für immer aufgehoben hatte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 402.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: