Jakobus, St.

[466] Jakobus, St., Name von 2 Aposteln Jesu Christi. J. der ältere, Jacobus major, war ein Sohn des Fischers Zebedäus in Galiläa und der Salome, einer Schwester oder wahrscheinlicher Base der allerseligsten Jungfrau, und der Bruder des Apostels Johannes. Beide Brüder berief der Herr zu sich, als er sie antraf, wie sie im See Genesareth ihre Netze wuschen, beiden gewährte Er Vorzüge, die im Neuen Testament erzählt werden. beiden legte er den Beinamen Boanerges d.h. Kraftmänner bei, wie Er den Simon Petrus d.h. Felsenmann nannte. Ueber die Thätigkeit von J. dem ältern nach der Aussendung des heil. Geistes hat man keine sichere Nachrichten. Zur Zeit der Steinigung des Stephanus soll er Judäa verlassen, zuerst in Persien u. später in Spanien das Evangelium verkündiget haben. Sicherer ist, daß er der erste Apostel war, der zum Blutzeugen wurde; Herodes Agrippa ließ ihn enthaupten 42 n. Chr. Gedächtnißtag 25. Juli, an welchem Tage die Gebeine des Apostels nach Compostella (s. d. Art.) gebracht worden sein sollen. – J. der jüngere. Jacobus minor genannt, sei es, weil er an Jahren jünger, leiblich schwächer oder später zum Apostelamt berufen worden als der Vorige, war der Sohn des Alphäus od. Klopas (beide Namen sind nur verschiedene Aussprache derselben Wortform im Hebr.) und der Maria, einer Schwester oder Base der Mutter Jesu (Joh. 19,25), somit ein naher Verwandter d.h. Bruder des Herrn (daß im Hebräischen und im Orient überhaupt der Ausdruck Bruder gleichbedeutend mit: naher Verwandter, inniger Freund gebraucht wird, darüber sollte man sich im Occident um so weniger wundern, weil außerhalb der Kanzleien und Gelehrtenstuben trotz unserm Sprachreichthum häufig dasselbe [466] der Fall ist). Das neue Testament kennt nur 2 J., unterscheidet beide genau u. redet nach dem Tode des ältern nur noch vom jüngern u. wenn an einigen Bibelstellen von den Aposteln die Brüder Jesu unterschieden werden, so ist man dadurch noch lange nicht berechtigt, an leibliche Brüder Jesu zu denken. Nach Christi Auferstehung blieb J. der jüngere als Bischof bei den Judenchristen Jerusalems; seine Tugenden überwanden selbst den Fanatismus der Juden, so daß sie ihn »den Gerechten« nannten und ihm das Privilegium ihrer Priester. jeden Theil des Tempels zu besuchen, zugestanden. Beim Apostelconcil 52 n. Chr. sprach J. die Heidenchristen von der Beobachtung des mosaischen Gesetzes frei, aber seine Judenchristen ließ er klug äußerliche Juden bleiben. Weil die Zahl derselben stark anwuchs, so benützte der fanatische Hohepriester Ananus die Abwesenheit des röm. Procuratoren u. ließ in einem ungesetzlichen Synedrium den J. und andere angesehene, ihm verhaßte Christen zur Steinigung verurtheilen. In der Nähe des Sitzungssaales vollzog der Pöbel das Urtheil sofort an J. 63 nach Chr. Gedächtnißtag 10. Mai. Er hinterließ den 1. kathol. Brief unseres Canon, gerichtet »an die 12 Stämme in der Zerstreuung«, an judenchristliche Gemeinden außerhalb Palästinas, deren Zustand laut den 5 Kapiteln des Sendschreibens eben kein erfreulicher gewesen ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 466-467.
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