Kirchengeräthe

[595] Kirchengeräthe, die Gesammtheit der Gegenstände, welche beim Gottesdienste, zur Einrichtung und Ausschmückung der Altäre und Kirche gebraucht werden. Hieher gehören vor allem die vasa sacra, die heiligen Gefäße, d.h. diejenigen Gefäße, die zur Vornahme heiliger Handlungen erforderlich sind (Patena und Kelch sammt Zugehör. der Tabernakel mit dem Ciborium und der Monstranze, die Büchsen. worin das Chrisma und olea sacra catechumenorum et infirmorum aufbewahrt werden, das Rauchfaß mit dem Schiffchen, endlich der Weihwasserkessel und Weihwedel). An jedem Altar sind zu finden das Altarleinen, Altarblatt, Cruzifix, Canontafeln, mindestens 2 Leuchter, ein Meßbuchpult oder -kissen, ein Antependium od. Pallium, ein Vorhang für die Vorderseite des Altars, falls diese nicht [595] schon von selbst würdig genug aussieht. Ferner gehören zu den K.n die Glocken, Orgel und Fahnen, Bilder u. Statuen, Lampen und Wandleuchter, die Kanzel und Beichtstühle, die Taufsteine, Traghimmel, Reliquienkästen u.a.m., endlich auch die gottesdienstlichen Gewänder. Schon die Heiligkeit einer Kirche an sich läßt es als recht und billig erscheinen, daß Diebstahl, Beschädigungen oder Entweihungen eines K.s besonders streng bestraft werden, wenn auch nicht viele K. noch besonders benedicirt oder consecrirt wären.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 595-596.
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