Legis-actio

[730] Legis-actio; zum Wesen der altröm. Proceßform gehörte von Seite der Parteien eine Reihe bestimmter feierlicher Wortformeln, zum Theil von symbolischen Handlungen begleitet. Die Vollziehung dieses Ritus, vornämlich die Parteihandlung hieß l. oder lege agere. Die geringste Abweichung konnte den Verlust des ganzen Processes zur Folge haben. Die l. geschah durch sacramentum, judicis s. arbitri postulatio, condictio, manus injectio et pignoris capio. Später (zufolge der lex Aebutia) traten an die Stelle der l. die formulae. Als Solennitätsform friedlicher Rechtsgeschäfte blieb sie noch gebräuchlich, so bei in jure cessio, vindicatio, adoptio, mancipium, manumissio.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 730.
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