Serviāna actĭo

[900] Serviāna actĭo (lat.), ursprünglich die Pfandklage des Verpachters gegen jeden Besitzer der ihm vom Pachter zur Sicherheit des Pachtgeldes verpfändeten Sachen; als Quasi-Serviana wurde sie später jedem Pfandgläubiger zur Erlangung des Pfandobjectes gegeben. Vgl. Actio u. Hypothek.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 900.
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