Leihhaus

[736] Leihhaus, Leihbank, Lombard, öffentliche Anstalten, welche kleinere Geld summen gegen ein bewegliches Faustpfand und geringe Zinsen auf eine bestimmte Frist ausleihen. Die zu ihrer Zeit nicht eingelösten Pfänder werden nach vorhergegangener Bekanntmachung öffentlich versteigert. Die Leihhäuser sollen in großen Städten dem Wucher Einhalt thun; sie stehen unter obrigkeitlicher Aufsicht und stammen aus Italien, wo sie meist mit wohlthätigen Anstalten verbunden waren.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 736.
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