Majorat

[77] Majorat, im weitesten Sinne jede Erbfolge mit Vorzugsrecht der ältesten Geburt und Ausschließung der übrigen Familienglieder. Die gewöhnlichste ist die Primogenitur, wobei dem Aeltesten der ältesten Linie die Erbfolge zukommt. Manche M.e gehen aber auf den Aeltesten einer Familie über, der dem Grade nach am nächsten steht, z.B. bei dem Sohne des ältesten Sohns mit Uebergehung von dessen Sohn auf den 2. Sohn (eigentliches M.); oder die Nachfolge folgt auf den ältesten einer Familie, ohne Rücksicht auf die Nähe der Verwandtschaft, z.B. mit Uebergehung der Söhne des Verstorbenen auf den Bruder des Verstorbenen u.s.w. (Seniorat).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 77.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: