Mord

[241] Mord, rechtswidrige Tödtung aus freier Ueberlegung, im Gegensatz zum bloßen Todtschlag. Man unterscheidet Raub- (Raub als Zweck), Banditen-, Meuchel-M. (heimlicher M., aus dem Versteck). Gift-M. (durch Gift), Verwandten- und Kinder-M.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 241.
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