Mord

[136] Mord, im allgemeinen Bezeichnung für die schwersten Fälle der vorsätzlichen Tötung eines Menschen, wobei die Abgrenzung in den verschiedenen Rechten verschieden ist; nach deutschem Reichsrecht die vorsätzliche, mit Überlegung ausgeführte Tötung (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 136.
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