Moy

[810] Moy (Moa), Ernst, Freiherr von, ein ausgezeichneter Rechtsgelehrter und gewandter Publicist, geb. 1799 zu München aus einer franz. Emigrantenfamilie, trat nach Vollendung seiner Studien in das Auditoriat des Kriegsministeriums u. habilitirte sich 1827 in München als Rechtslehrer, wurde 1830 auch Advokat u. lebte 1833–37 als Prof. des Staatsrechtes, Völkerrechtes u. der Rechtsphilosophie zu Würzburg; 1837 kam M. als Professor des Staatsrechtes und der Rechtsphilosophie nach München, wirkte daselbst mit I. Görres, Jarke, Lasaulx, Höfler u.a. in der Glanzzeit der Universität, wurde aber 1847 als Appellationsgerichtsrath extra statum nach Neuburg a. d. Donau versetzt; 1848 beurlaubt, gab er in Tyrol ein conservatives Blatt heraus, wurde später förmlich quiescirt und folgte 1851 einem Rufe an die Universität Innsbruck, wo er bis zur Stunde wirkt. Außer publicistischen Arbeiten in deutsche und französ. Blätter, vielen Artikeln in das Wetzer-Welte'sche Kirchenlexikon u.s.f. hat M. über das christliche Eherecht, über gemischte Ehen, ein Lehrbuch des Staatsrechts geschrieben; seine Rechtsphilosophie vom katholischen Standpunkte aus, deren 1. Band 1854 in Wien heraus kam, verspricht ein Hauptwerk zu werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 810.
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