Nothtaufe

[362] Nothtaufe, heißt die mit Weglassung der gebräuchlichen Ceremonien und gewöhnlich außerhalb der Kirche von irgend einer Person nach der Meinung der Kirche vorgenommene Taufe, weil sie nur in Nothfällen, vor allem schwächlichen Neugeborenen, ertheilt werden darf. Die N. gehört zu den bedingten Taufen, hat ihre sehr einfache aber dennoch bestimmte Form und wird bei etwaigem Fortleben des Täuflings vom Priester nur ergänzt, indem er die weggelassenen Ceremonien nachholt. Die N. wurzelt wie die Taufe überhaupt in dem Glaubenssatze, daß ungetauft verstorbene Kinderseelen als mit der Erbsünde befleckt nicht in den Himmel einzugehen vermögen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 362.
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