Ordinarius

[410] Ordinarius, lat. ordentlich, gewöhnlich, in gehöriger Reihe u. Ordnung stehend; in der Kirchensprache heißt O. der Diöcesanbischof, insofern er allein unmittelbar befugt ist, in der Kirche zu lehren, die Sacramente zu spenden od. einen Act der Gesellschaftsleitung zu vollziehen. Ordinariat, das vom Bischof zusammengesetzte, aus Klerikern bestehende Collegium, welches ihm in allen wichtigen Angelegenheiten des Sprengels rathgebend zur Seite steht. – O. nennen die Protestanten jeden für die Seelsorge angestellten Theologen. – Professor ordinarius, der ordentliche öffentliche, für ein bestimmtes Fach angestellte Universitätslehrer, zum Unterschied vom professor extraordinarius, außerordentlicher Professor, der noch nicht alle Rechte eines akademischen Lehrers inne hat.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 410.
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