Portio

[587] Portio, lat., abgemessener Theil, Portion; Portion, statutarische, erbähnlicher Antheil des überlebenden Ehegatten am Vermögen des verstorbenen, meist 1/4, 1/2 oder ein Kindstheil oder die fahrende Habe od. das Ganze, bald als Eigenthum, bald zur Nutznießung auf Lebenszeit oder bis zur Wiederverehelichung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 587.
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