Selbsthilfe

[179] Selbsthilfe ist im Allgemeinen verboten, selbst criminell strafbar; jeder soll für streitige Rechte den Richter angehen. Doch ist erlaubt die Selbstvertheidigung gegen Gewalt (Nothwehr) und unter gewissen Voraussetzungen das Retentionsrecht, eine Sache zurückzubehalten bis die Gegenleistung erfolgt ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 179.
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