Spielgeld

[284] Spielgeld (eigentlich Spillgeld, vgl. Spillmagen), 1) Spargut der Frau, in die Ehe eingebracht od. ihr vom Manne hinzugegeben, 2) Geld im Spiel, 3) übliche Gabe an den Wirth fürs Benutzen der Karten, Würfel, Billard u.s.w., frei oder in bestimmten Taxen; 4) Eintrittsgeld zu Theaterspielen u. dgl., 5) neben der ordentlichen Gage eine Zulage des Schauspielers für die Abende, wo er spielt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 284.
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