Spielgeld

[549] Spielgeld, 1) Geld, um welches gespielt wird; 2) Geld, welches in öffentlichen Häusern nach Beendigung des Spieles an den Wirth bezahlt wird u. welches nach den verschiedenen Spielen Karten-, Billard-, Kegelgeld heißt; 3) Geld, welches den Töchtern bei ihrer Verheirathung außer dem Heirathsgut u. der Ausstattung gegeben wird; 4) (Spielhonorar), bestimmtes Geld, welches ein Schauspieler für jeden Abend, wenn et spielt, od. wenn er zweimal an einem Abend spielt, noch außer seiner Gage, für jede Rolle bekommt. Die Franzosen führten das S. zuerst ein. Zuweilen wird jedem Schauspieler acht bis zehn Mal des Monats S. garantirt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 549.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika