Wirth [1]

[283] Wirth, 1) eine Person in Rücksicht auf die Verwaltung ihres Vermögens; 2) eine Person, in so fern sie einer Haushaltung od. einer Landwirthschaft vorsteht, daher 3) so v.w. Hauswirth od. Hausvater; u. eheliche Wirthin, so v.w. Hausfrau; 4) Einer, welcher Gäste mit Wohnung u. Nahrung versorgt, sei es aus Freundschaft od. für Geld; im letztern Falle unterscheidet man Gast-, Schenk-, Speise-, Wein-, Bierwirth; 5) im engsten Sinne so v.w. Gastwirth.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 283.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Empfehlung
Durchsuchen Sie auch contumax.org:
Empfehlung

Wirth, Hans-Jürgen (Hrsg.)

Hitlers Enkel oder Kinder der Demokratie?

Hitlers Enkel oder Kinder der Demokratie?
Psychosozial-Verlag, 236 S., 3898060896, 19,90 €.
Dieser Band dokumentiert die bemerkenswerte Selbstreflexion des ehemaligen RAF-Mitglieds. Er enthält außerdem Texte von Carlchristian von Braunmühl, ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google