Staatsverbrechen

[300] Staatsverbrechen, unpassende Benennung der sog. Verbrechen gegen die Rechte des Staates; im engsten Sinne Aufruhr, Hochverrath; im weitern Amtsverbrechen, Fälschung öffentlicher Urkunden u.s.w.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 300.
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