Streit

[355] Streit, lat. lis, Rechtsstreit, Proceß; S. frage, -punkt, worüber man streitet; S. schrift, die schriftlichen Eingaben der Parteien; S. einlassung des Beklagten auf die Materie der Klage, anstatt sich aus formellen Gründen der Beantwortung zu entziehen; S. genossenschaft, Verbindung mehrer Kläger od. Beklagter (litis consortium); S. verkündigung (l. denunciatio), Einladung an einen Dritten, auf welchen man im Fall des Proceßverlustes zurückgreifen will, daß er am Proceß sich betheilige.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 355.
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