Wild [1]

[718] Wild, alle jagdbaren Säugethiere u. Vögel; W. bann, das Jagdrecht, die Jagdverordnungen; W. diebstahlan dem in natürlicher Freiheit befindlichen W.e, ist ein unpassender Ausdruck anstatt Verletzung des Jagdrechtes; W. schaden, der durch das W. auf fremdem Eigenthume angerichtete Schaden, muß nach den neueren Gesetzen überall von den Jagdberechtigten vergütet werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 718.
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