[718] Wild, alle jagdbaren Säugethiere u. Vögel; W. bann, das Jagdrecht, die Jagdverordnungen; W. diebstahlan dem in natürlicher Freiheit befindlichen W.e, ist ein unpassender Ausdruck anstatt Verletzung des Jagdrechtes; W. schaden, der durch das W. auf fremdem Eigenthume angerichtete Schaden, muß nach den neueren Gesetzen überall von den Jagdberechtigten vergütet werden.