ultra posse nemo obligatur

[658] ultra posse nemo obligatur heißt: »Niemand kann zu dem genötigt werden, was seine Kraft übersteigt.« Dieser Satz, der auf Celsus (100 n. Chr.) zurückgeht, ist natürlich nur mit Einschränkung richtig. Denn oft sagt der Widerwillige, von welchem man etwas verlangt: »Ich kann nicht«, und meistens kann der Mensch viel mehr leisten, als er denkt, wenn er nur den guten Willen dazu hat. Der Satz: »ultra posse usw.« enthält also mehr für den Pädagogen, Gesetzgeber und Feldherrn eine Mahnung, als für den, der erzogen und geleitet werden soll, eine Rechtfertigung. Vgl. Ad impossibilia usw.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 658.
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