Beilage 16.

[76] Beschreibung

des

Anzuges, den diejenigen Personen anzulegen haben, welche einem am Königlichen Hofe stattfindenden Leichenbegängnisse beiwohnen.

In allen Fällen, wo Landestrauer eintritt, ist von den dem betreffenden Leichenbegängnisse beiwohnenden Personen die tiefste Trauer anzulegen. Für dieselbe ist bei den verschiedenen Kategorien folgender Anzug vorgeschrieben:


1. Alle dem Königlichen Hofe angehörigen Damen tragen schwarze wollene hohe Kleider, Handschuhe von schwarzem Leder (nicht glacé) und den Kopfputz von schwarzem Krepp. Dieser Kopfputz besteht aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spitze und breitem Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiern, einem langen, welcher zurückgesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kurzen, um damit das Gesicht zu bedecken.

2. Alle diejenigen Personen des Königlichen Hofes, welche Militair-Uniform tragen, nehmen den bei jeder Hoftrauer vorgeschriebenen Flor um den linken Arm und ausserdem einen bis zur Hälfte des Körpers hinabreichenden Flor an den Helm. Im Uebrigen haben sie Epauletten, Schärpen, Portepees etc. nach Maassgabe der bestehenden diesfälligen Militairvorschriften zu umfloren.

3. Alle diejenigen Personen des Königlichen Hofes, welche Civil-Uniform tragen, nehmen gleichfalls den bei jeder Hoftrauer vorgeschriebenen Flor um den linken Arm und ausserdem zwei Vom Hute herabhängende Flöre, von denen der vordere bis zur Hälfte des Körpers, der andere aber noch tiefer hinabreicht, indem letztgedachter Flor unter dem linken Arme hindurch nach vorn über den Arm zu tragen ist. Sie legen zum gestickten Rock die gold- resp. silberbordirten Beinkleider von der Farbe der Uniform, den gold- resp. silberbordirten Hut mit weisser Feder, schwarze wollene Weste und schwarze Handschuhe an und erscheinen mit beflorten Epauletten, Agraffen, Cordons, Portepees, die Kammerherren mit beflortem Schlüssel.

4. Civilpersonen, welche zum Tragen einer Uniform nicht berechtigt, aber aus irgend einem Grunde dem Leichenbegängnisse beizuwohnen berufen sind, erscheinen in schwarzem Frack, schwarzen Beinkleidern, schwarzer wollener Weste, schwarzen Handschuhen und weisser Cravatte und nehmen dazu einen Flor um den linken Arm.6
[77]

Im Besonderen ist hierbei noch Folgendes zu bemerken:

Die Pagen nehmen einen Flor um den linken Ann und ausserdem zwei bis zum Knie hinabreichende Flöre an den Hut. Sie legen kurze schwarze Tuch-resp. Casimir-Beinkleider, dergleichen Schoosswesten, schwarze wollene Strümpfe und schwarze Handschuhe an und erscheinen mit beflorten Achselbändern, Agraffen, Cordons und Portepees, sowie mit schwarz angelaufenen resp. umflorten Kniegürtel- und Schuhschnallen. Bei kaltem Wetter legen die Pagen statt der schwarzen wollenen Strümpfe schwarze Tuchkamaschen an, welche bis über das Knie hinaufreichen.7

Die Hofstaatssecretaire nehmen einen Flor um den linken Arm und ausserdem zwei bis zur Hälfte des Körpers hinabreichende Flöre an den Hut. Sie legen zur Dienstuniform die goldbordirten blauen Beinkleider, schwarze wollene Westen und schwarze Handschuhe an und erscheinen mit beflorten Epauletten, Agraffen, Cordons und Portepees.

Cabinetssecretaire, Aerzte und Hofchirurgen legen, insofern dies ausdrücklich befohlen wird, und sie nicht etwa zum Tragen einer Uniform berechtigt sind, den altdeutschen schwarzen Leibrock mit Stehkragen, kurze schwarze Tuchbeinkleider, dergleichen Schoosswesten, schwarze wollene Strümpfe und schwarze Handschuhe an. Sie nehmen einen Flor um den linken Arm und außerdem zwei bis zur Hälfte des Körpers hinabreichende Flore an den dreieckigen Hut und erscheinen mit schwarzen resp. beflorten vergoldeten Degen, mit beflorten Agraffen und Cordons, sowie mit schwarz angelaufenen resp. umflorten Kniegürtel- und Schuhschnallen.

Die Königlichen Stallmeister nehmen einen Flor um den linken Arm und ausserdem zwei bis zur Hälfte des Körpers hinabreichende Flore an den Hut. Sie legen zur rothen Uniform weisse Lederhosen, hohe Stiefel und schwarze Handschuhe an und erscheinen mit beflorten Epauletten, Agraffen, Cordons und Portepees.

Die Königlichen Hoffouriere legen das braune Galakleid, kurze schwarze Tuchbeinkleider, dergleichen Schoosswesten, schwarze wollene Strümpfe und schwarze Handschuhe an. Sie nehmen an den dreieckigen Hut zwei bis zur Hälfte des Körpers hinabreichende Flore und erscheinen mit schwarzen resp. mit beflorten vergoldeten Degen, mit beflorten Agraffen und Cordons, sowie mit schwarz angelaufenen resp. umflorten Kniegürtel- und Schuhschnallen.

Die Kammerdiener, Küchenmeister, Kellermeister, Cafetiers etc., welche ein braunes Galakleid besitzen, erscheinen in demselben Anzuge wie die Hoffouriere.

Die Livreedienerschaft (Kammerlakaien, Hoflakaien, Damenlakaien) gehen in der Staatslivree mit rother Tressenweste, kurzen schwarzen Plüschbeinkleidern, weissen Strümpfen und weissen Handschuhen. An den Galatressenhut, dessen Agraffe und Cordons umflort sind, nehmen sie zwei bis zur Hälfte des Körpers hinabreichende Flöre. Auch die silbernen Achselbänder sind umflort.

Bei ungünstiger Witterung sind statt der weissen Strümpfe braune Kamaschen gestattet worden.

Die Leib- und Hofjäger tragen, da sie keine Plüschbeinkleider besitzen, zur Staatslivree das ungarische Beinkleid mit hohen Stiefeln.[78]

Das Stallpersonal legt die sogenannte Tressen-Livree an; dazu tragen:


a) die Oberbedienten:

den dreieckigen Hut mit zwei bis zur Hälfte des Körpers hinabreichenden Flören; die Achselbänder, Agraffen, Cordons und Hirschfängergriffe sind umflort;

b) die Stallleute:

den runden Hut mit einem bis zur Hälfte des Körpers hinabreichenden Flor; die Achselbänder und Huttressen sind umflort.


Bei dem Leichenbegängnisse eines Königlichen Prinzen oder einer Königlichen Prinzessin tragen die dem betreffenden Hofe augehörigen Hofstaaten und Gefolge, die Personen des Ehrendienstes, die Leibpagen, Beamten, Offizianten und die Dienerschaft die vorbeschriebene tiefste Trauer. Auch die Deputationen derjenigen Regimenter, deren Chef der verewigte Prinz oder die verewigte Prinzessin war, erscheinen dabei in der durch die militairischen Vorschriften bestimmten tiefsten Trauer.

Alle anderen Personen, welche einem solchen Leichenbegängnisse beiwohnen, legen die nachbeschriebene weniger tiefe Trauer an.

Die Königlichen Prinzessinnen tragen den oben gemeldeten schwarzen wollenen Anzug und nehmen dazu eine kleinere Flebbe mit längerer Spitze und schmalerem Saume. Der das Gesicht bedeckende kurze Schleier wird nicht angelegt.

Die Damen des Gefolges der Kaiserin und der Prinzessinnen erscheinen in schwarzseidenen Kleidern, schwarzen Handschuhen und mit schwarzem Kopfputz.

Die Königlichen Prinzen tragen die Kette des Schwarzen Adler-Ordens und haben einen Flor um den linken Arm und einen langen Flor am Helm. Epauletten, Schärpe, Portepees etc. sind nicht umflort.

Die Herren vom Civil erscheinen in Gala mit gold-resp. silberbordirten Beinkleidern von der Farbe der Uniform, bordirtem Hut mit weisser Feder, schwarzer wollener Weste, schwarzen Handschuhen und einem Flor um den linken Oberarm. Epauletten, Cordons, Agraffen und Portepees sind nicht umflort.

Die Königlichen Hofstaatssecretaire, die Königlichen Hoffouriere und die Königlichen Kammerdiener, welche bei einem Prinzlichen Leichenbegängnisse als Marschälle fungiren, sowie die den Leichenwagen begleitenden Königlichen Stallbedienten und alle anderen tragen den oben für die tiefste Trauer vorgeschriebenen Anzug.

Ebenso ist von allen anderen zu dem betreffenden Leichenbegängnisse befohlenen Königlichen und Prinzlichen Beamten, Offizianten und Dienerschaften, auch wenn sie dem leidtragenden Hofe nicht angehören, doch der oben für die tiefste Trauer vorgeschriebene Anzug zu tragen.


Die Kammerherren, welche als Sargträger fungiren, haben am Hute zwei herabhangende lange Flöre.

Ebenso wird von den Unteroffizieren, wenn ihnen diese Function obliegt, ein vom Helm herabhangender langer Flor angelegt.

Die Stäbe, welche von den Marschällen im Leichenzuge getragen werden, sind umflort.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 76-79.
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