3. Von dem Benehmen bei Hausbesuchen.

[115] Hausbesuche oder auch Logierbesuche möchten wir jene Besuche nennen, welche für längere Zeit gemacht werden. Hier handelt es sich um die Pflichten, welche die Gastfreundschaft fordert, sowohl von demjenigen, der dieselbe bietet, als auch von demjenigen, der sie empfängt. Es ist notwendig, auch diese Pflichten zu behandeln. Es ist nämlich ein anderes Ding um einen einfachen, kurzen Besuch, um ein Mittagsmahl, ein Abendessen, eine Gesellschaft usw., ein anderes um das Wohnen unter demselben Dache. In letzterem Falle lassen[115] sich die Formen des Anstandes und der Höflichkeit ungleich schwerer bewahren, denn es stehen ihnen der Lauf des Tages, die Geschäfte des Hauses, der Ernst des Lebens hindernd entgegen. Deshalb mögen auch Winke über das Benehmen bei längeren Besuchen sowohl seitens des Gastes als des Wirtes erfolgen.

Quelle:
Vogt, Franz: Anstandsbüchlein für das Volk. Donauwörth [1894] [Nachdruck Donauwörth 21987], S. 115-116.
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