320. Das Futteln.

[237] An mehreren Orten im Schaumburgischen ist es Sitte, daß am Fastnachtsabend die Bursche und Mädchen sich gegenseitig mit Ruthen die Waden peitschen. Man nennt dieses Futteln1. Rechnungen im schaumburgischen Gesammtarchive zu Bückeburg liefern folgende Nachweisungen:

1584, am 3. März zu Hausbergen: »Daselbst aus s.G. beuelich den Megten im Neuen haus, als sie s.G. Im Fastelobent steupen wollen« – 1/2 Thaler.

1585, am 23. Februar (Fastnachtsabend war der 21. Febr.): »M.g. Hern zum Haus Berge bei (durch) s.G. Jungen gesandt, so die Megte zu Fudelgelde bekommen« – 12 Groschen.

1586, am 14. Februar: »Daselbst den Megten zur Arnßburg, so m.g. Here Ihnen zu Futelgeld geben« – 1 silbern Dicker.

Mitgeth. v. Landau in der Zeitschr. etc. II, 278.

1

Heutzutage weiß im Hessisch-Schaumburgischen Niemand was Futteln heißt; man sagt »Fuën«.

Der Herausgeber.

Quelle:
Karl Lyncker: Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. Kassel 1854, S. CCXXXVII237.
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