334. Nothfeuer.

[252] Der Schultheiß zu Neustadt berichtet unter dem 12. December 1605 an den Schultheißen zu Marburg: »Das es nicht ohne, sondern zu viel wahr, das in Anno etc. 98 ein groß Vihesterben allhier gewesen, also das gemeine burgerschafft hie vnd dortt rath gesucht, vnder anderm ist gedachten Köhlers1 gedacht worden, der sich dan dieses Orts ingestellt, vnd großer Kunst geruhmbt, vnd ausgebenn, Nemblichen man soltte ein nothfeuwer nachfolgendter mahsen anstellen, Erstlich solt man ein neuw wagen raht, mit einer Achsen, so noch nicht gebraucht, nehmen, und solches so lang herumber treiben, bis es feuwer gebe, dauon solte man alßdan ein feuwer zwischen die Pforten machen, vnd alle das rindvihe dardurch treiben. Es hat auch eher vnd zuuohr diß feuwer angezündet wordten, Ein ieder burger in der Stadt sein feuwer, von dem gedachten[252] feuwer, holen müßen, Es hat aber nicht das geringste geholffen, sonder lauter betrugk vnd lugen gewesen.« etc.

Mitgeth. von Landau, in der Zeitschr. für hess. Gesch. etc., II, 280.

1

Joh. Köhler aus Niederurf wurde 1605 zu Marburg wegen Hexerei verbrannt. Die ganze Mittheilung ist aus den Untersuchungsacten entlehnt.

Quelle:
Karl Lyncker: Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. Kassel 1854, S. CCLII252-CCLIII253.
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