251.

[465] In der Auffassung von Walridersken von seiten des Volkes kann man drei Hauptformen derselben bemerken, die indessen keineswegs scharf geschieden sind, sondern sich vielfach vermischen und in einander übergehen. Wie jetzt von den Walridersken geglaubt wird, geht ihr Begriff mehr und mehr in den der Hexen über, so daß ihr Plagen, das Alpdrücken, nur eine der Bosheiten und zugleich Zauberkünsten der Hexen ist. Vgl. 207, 219. Nach einer anderen Auffassung erscheint die Walriderske nahezu wie ein Mensch, der mit der unseligen Leidenschaft des Nachtwandelns behaftet ist. Es sind Menschen in unglücklicher Stunde geboren und verurteilt, andere Menschen zu quälen. Sie sind nicht böse wie die Hexen, sondern können für ihr Schicksal nichts. Die unglückliche Stunde ist jede Zeit in der Galliwoche. Alle in der Galliwoche, d.h. am Gallitage (16. Oktober) oder drei Tage vor- oder nachher geborenen Mädchen sind Walridersken, alle Knaben Nachtwandler (Saterland.) Nach anderen sind Walridersken alle Mädchen, welche nach dem Tode eines nachgeborenen Mädchens wieder an die Brust gelegt wurden und durchsaugen mußten (Saterland). Noch andere sagen, daß unter sieben Töchtern stets eine Walriderske (die siebente oder letzte ist eine Walriderske), wie unter sieben Söhnen ein Werwolf sei (Jeverld.). Die Walriderske treibt nach dieser Auffassung nicht in Fleisch und Bein ihr Wesen, sondern nur ihr Geist macht die Fahrten. Ist die Zeit da, gleichviel bei Nacht oder bei Tage, so zieht der Geist aus und läßt den Körper leblos zurück. Doch verschwimmen Körperlichkeit und Körperlosigkeit in einander.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. CDLXV465.
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