Abdruck

[8] Abdruck, das Verfahren, durch Ein- oder Andrücken eines Gegenstandes in oder an ein unelastisches und nachgiebiges Material ein Abbild des Gegenstandes herzustellen, ferner Bezeichnung für das so erhaltene Erzeugnis.

Da naturgemäß jeder derartige Abdruck zunächst ein verkehrtes Bild (Spiegelbild) des Gegenstandes liefert, so dient der Abdruck in der Regel nur zur Herstellung eines weiteren, der dann den Gegenstand in der ursprünglichen Lage erkennen läßt. Im Buchdruck muß der abzudruckende Gegenstand (Letternsatz) verkehrt geschnitten sein, wenn er im Abdruck in richtiger Stellung erscheinen soll. Zum Abdruck von Münzen, Medaillen u.s.w. verwendet man am besten Staniol, das zum sicheren Abnehmen mit Alaun oder Gips überzogen wird. Für den Abdruck flacher, metallener Gegenstände empfiehlt sich am meisten aufgelöste Hausenblase oder durchgeseihter Tischlerheim. Feste und dauerhafte Abdrücke von Gegenständen aus beliebigem Material, ausgenommen Metall, liefert Celluloid, Guttapercha und ganz besonders mit Galläpfeln oder Eichenrinde abgelöschter Leim, dem man 1/3 Kohle oder Schwefel beimengt. Mit Wasser angerührter Gips gibt alle Züge der Formen genau wieder, erstarrt sehr schnell und eignet sich darum besonders zum Einguß (s. Gipsgüsse). Ueber Abdrücke von Pflanzenteilen s. Naturselbstdruck, über galvanoplastische Abdrücke s. Galvanoplastik.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 8.
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