Dübelgebälk

[150] Dübelgebälk, Balkenlage, in welcher Holz an Holz liegt. Die Balken sind niederer als diejenigen gewöhnlicher Balkenlagen gleicher Weite.

Damit sich die Balken bei Einzelbelastung nicht durchbiegen, sind sie in Abständen von 1,2–1,5 m gegenseitig verdübelt (Fig. 1). Mangel an Konstruktionshöhe ist in der Regel Veranlassung zur Anwendung dieser Gebälke. Auch im Gefängnisbau finden sie Anwendung, weil sie gegen Ausbruch mehr Sicherheit bieten als die gewöhnliche Balkenlage. Die Dübelgebälke nach Fig. 2 sind in Oesterreich insbesondere für Dachgebälke gebräuchlich und durch baupolizeiliche Vorschrift, welche Trennung von Dachstuhl und Dachgebälk vorschreibt, veranlaßt. Auf jedes Dübelgebälk wird eine trockene Anschüttung aufgebracht und auf diese ein Ziegelpflaster gelegt. Backsteinpfeilerchen von ungefähr 30 cm Höhe tragen die Bundbalken des Dachstuhles. Diese Anordnung reicht erfahrungsgemäß in den meisten Fällen aus, die Verbreitung eines Dachstuhlbrandes nach unten zu verhindern. (S.a. Balkenauflager, Decken.)

Weinbrenner.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 150.
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