Dom

[2] Dom (lat. domus = Haus), ursprünglich jedes Gotteshaus; später verstand man darunter bloß die bischöfliche Hauptkirche (Kathedrale). In der Renaissancezeit wurde der Name von dem bei solchen Kirchen üblichen Kuppelgewölbe (dôme) auf den ganzen Bau übertragen. In Deutschland pflegt man jede bischöfliche Hauptkirche einen Dom zu nennen, die von einem Weltpriesterkollegium verwaltet wird, Münster dagegen jene Kirche, die einem Kloster angehört.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 2.
Lizenz:
Faksimiles:
2
Kategorien: