Dom [2]

[95] Dom, Bezeichnung für eine bischöfliche und erzbischöfliche Hauptkirche, mit der stets ein Kapitel von Domherren (s. d.) verbunden ist oder war, und die sich als das Zentrum eines ganzen Sprengels auch äußerlich meist durch großartigere Anlage auszeichnete, also soviel wie Kathedrale. Zuweilen werden auch die Kirchen der sogen. Kollegiatstifter, wie die in Goslar, Erfurt, Halle etc., ebenfalls D. genannt. In Süddeutschland gebraucht man für D. mit Vorliebe das Wort Münster (s. d.), obschon es eigentlich nur eine mit einem Kloster verbundene Kirche bezeichnet. Der Ausdruck D. stammt vom lateinischen domus (mittellat. doma, »Haus«), das schon im frühen Mittelalter in der Bedeutung von Gotteshaus oder Tempel vorkommt. Im Französischen nahm dann dôme auch die Bedeutung von Kuppel an (vielleicht weil das kennzeichnende Merkmal größerer Kirchen im ältern christlichen und romanischen Baustil die Kuppel war), und in diesem Sinne wird D. seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. auch bei uns häufig gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 95.
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