Gartenstadt

[246] Gartenstadt. Uebersetzung aus dem englischen Garden city. Von den Urhebern in England, namentlich Ebenezer Howard, gedacht als selbständige Gründung einer neuen Stadt von festgesetztem, beschränktem Umfang in offener Bauart, nicht bloß zum Wohnen, sondern auch zum Betrieb von Groß- und Kleingewerbe, von Land- und Gartenwirtschaft bestimmt, wobei der Boden gemeinsames Eigentum der Bewohner ist und bleibt. Nachdem in England nur eine solche selbständige »Gartenstadt« (Letchworth) entstanden ist, hat man dort den Namen ausgedehnt auf Landhaus- und Kleinhaussiedelungen in der Umgebung[246] von Städten (sogenannte »Gartenvorstädte«) und später auf locker bebaute Siedelungen überhaupt. In Deutschland ist das eigentliche Wesen der Garden city nur in einer Siedelung, Hellerau, annähernd zur Verwirklichung gelangt; im übrigen hat das Wort »Gartenstadt« allmählich seine ursprüngliche Bedeutung eingebüßt und wird mit Recht oder Unrecht für Kleinhaussiedelungen aller Art in offener, halboffener und Reihenbauweise (selbst für Werkwohnungen und für Spekulative Siedelungsunternehmungen) angewandt, deren gemeinsames Kennzeichen die lockere, mit Gärten ausgestattete Anlage im Flachbau ist.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 246-247.
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