Siedelung

[589] Siedelung, gemeinnützige. Das Kennzeichen der Gemeinnützigkeit pflegt darin zu bestehen, daß die Siedelungsunternehmer (öffentliche Körperschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Privatpersonen) satzungsgemäß sich mit einer geringen Verzinsung ihrer Kapitaleinlagen begnügen (in der Regel 4%, in neuester Zeit bis 5%). Unternehmer ist gewöhnlich eine »gemeinnützige Bauvereinigung«, die als Genossenschaft, als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch als Aktiengesellschaft organisiert werden kann. Die gemeinnützigen Siedelungen und Bauvereinigungen werden von Staat und Gemeinde in mehrfacher Hinsicht, besonders in der Gewährung oder Verbürgung von hypothekarischen Darlehen bevorzugt (s. Hypotheken und Hypothekenbürgschaft.).

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 589.
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