Gewachsener Boden

[459] Gewachsener Boden, der noch nicht gelockerte, durch natürliche Lagerung festgewordene Boden im Abtrage, im Gegensatz zu geschüttetem Boden im Auftrag, der bereits eine erhebliche Auflockerung erfahren hat, die sich durch allmähliche Lockerung nur zum Teil wieder verliert, und daher z.B. nicht geeignet ist zum Tragen von Bauwerken. Solche müssen deshalb im allgemeinen stets »bis in den gewachsenen Boden« gegründet (untermauert) oder durch Pfähle u.s.w. unterbaut werden; s. Gründungen.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 459.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: