Gliederung

[572] Gliederung, die Teilung einer großen baulichen Fläche in architektonische Unterabteilungen (s. Fassade).

Die wichtigsten Bauformen, die eine Gliederung herbeiführen, sind die Säule, der Pfeiler und der Pilaster, die namentlich in Verbindung mit den Gesimsen eine wirkungsvolle Teilung der Wandfläche herbeizuführen vermögen. Innenflächen können außer den obenangeführten Bauformen auch durch plastisches oder gemaltes Rahmen- und Gesimswerk in die üblichen drei Unterabteilungen gebracht werden (s. Bauglieder, Bd. 1, S. 578 ff.).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 572.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika