Gratsäge

[617] Gratsäge, Säge mit 170 mm langem Blatt nebenstehender Form, das in seiner ganzen Länge so in einen Holzgriff eingelegt ist, daß von seiner Breite nur etwa 12 mm vorstehen. Die Zähne (30 auf 100 mm) sind mit den Spitzen nach dem Arbeiter hin gerichtet (stehen auf Zug), greifen also an, wenn der Arbeiter die Säge auf sich zu zieht.

Die Gratsäge dient zum Einschneiden sehr breiter Hölzer, wenn die Einschnitte mit einem Ende den Rand der Fläche des Holzes nicht erreichen; besonders bei Holzverbindungen bei Tischlerarbeiten, bei der sogenannten Zusammenfügung auf den Grat.

Dalchow.

Gratsäge
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 617.
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