Gurtbogen

[682] Gurtbogen, jeder zwischen zwei benachbarten Gewölben angebrachte gemauerte Bogen, der entweder die Stelle des gemeinschaftlichen Widerlagers vertritt (s. Fig. 1) oder die Gewölbejoche zweier benachbarter Kreuz- oder Kuppelgewölbe voneinander scheidet (s. Fig. 2).

Bei mehrschiffigen Anlagen heißen die mehr oder weniger profilierten Gurtbogen, die quer zu den Schiffen gerichtet sind, Gurtrippen, Quergurten oder Querrippen, während die der Länge nach die Schiffe trennenden und die Stelle der Schildmauern bei einschiffiger Anlage ersetzenden Gurtbogen Längengurten oder Längsrippen genannt werden.

L. v. Willmann.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 682.
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