Ingenieurwesen

[194] Ingenieurwesen, jene Abteilung des Bauwesens (s.d.), welche die Gebiete Berg- und Hüttenwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau, Kriegstechnik und Marinebauten sowie Eisenbahn-, Straßen- und Wasserbau umfaßt. Bauingenieure, Maschineningenieure, Bergingenieure und Militäringenieure teilen sich in die vorkommenden Aufgaben in der Regel so, daß sie entweder die Ausführung selbst in die Hand nehmen oder die ausführenden Unternehmer überwachen.

In das Gebiet der Bauingenieure gehört die Herstellung von Straßen, Brücken, Meliorationen, Flußregulierungen, Stauanlagen, Städtekanalisationen, Wasserversorgungen, Schiffahrtskanälen, Seebauten, insbesondere aber Eisenbahnen aller Art, der städtische Tiefbau u.s.w. Die Tätigkeit der Maschineningenieure erstreckt sich auf den Bau von Dampfmaschinen, Dampfkesseln, Motoren aller Art, Fabrikeinrichtungen, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen, Hebezeuge, Schiffe u.s.w. sowie auf die Elektrotechnik; bei letzterer unterscheidet man Schwachstromtechnik (Anlage von Telegraphen, Telephonen, Signaleinrichtungen u.s.w.) und Starkstromtechnik (Anlagen für elektrische Kraftübertragungen, elektrische Beleuchtung, Eisenbahnbetrieb, Metallabscheidung u.s.w.). Die Heranbildung der im höheren Staatsdienst verwendeten Ingenieure beider Richtungen erfolgt in Deutschland auf den technischen Hochschulen in Aachen, Berlin, Braunschweig, Danzig, Darmstadt, Dresden, Hannover, Karlsruhe, München, Stuttgart (Brünn, Graz, Prag, Wien und Zürich haben ebenfalls deutsche Unterrichtssprache). Nicht im Staatsdienst tätige, mit gleicher Vorbildung ausgestattete Techniker und solche von besonderen Fachschulen und Baugewerkschulen beteiligen sich bei privaten Arbeiten der genannten Art oder als Unternehmer. Die Bergingenieure entfalten ihre Tätigkeit in dem Betriebe der Bergwerke und in der Auswertung und ersten Verarbeitung der gewonnenen Metalle; sie werden in Deutschland teils an technischen Hochschulen, teils an den Bergakademien Berlin, Freiberg i. S. und Klausthal ausgebildet und erhalten ihr Hilfspersonal aus den Bergschulen (s. Bd. 1, S. 700). Die Aufgabe des Ingenieurkorps beim Militär besteht, abgesehen von Uebungen im Frieden, im fortifikatorisch-technischen Dienst: Zerstören und Herstellen von Brücken, Wegen, Eisenbahnen, Feldbefestigungen u.s.w. Die Ueberwachung der Artilleriewerkstätten, der Gewehrfabrikation, Festungsbauten, der Herstellung von Luftschiffen u.s.w. ist ebenfalls hierher gehörig. Vorgebildet werden die Militäringenieure in Deutschland auf den Artillerie- und Ingenieurschulen in Charlottenburg und München.

Im allgemeinen hat die Vielseitigkeit der Aufgaben die Folge gehabt, daß mehr und mehr eine Trennung des Ingenieurwesens nach Spezialitäten eintritt.

Lueger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 194.
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