Kerbenfügung

[433] Kerbenfügung, Holzverbindung, bei welcher in das eine Stück eine Kerbe eingeschnitten, in dem andern aber ein entsprechender keilförmiger Zapfen ausgearbeitet wird; s. Schlitzzapfen.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 433.
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