Kirchhoffsche Gesetze

[487] Kirchhoffsche Gesetze. 1. An jedem Verzweigungspunkte ist die Summe aller ankommenden Ströme gleich der Summe aller abfließenden Ströme oder die algebraische Summe aller Ströme ist gleich Null,

wenn die in einem Sinne fließenden (z.B. alle ankommenden) als positiv, die entgegengesetzt fließenden als negativ bezeichnet werden.

2. In jedem in sich geschlossenen Teile eines Stromnetzes ist die Summe aller elektromotorischen Kräfte gleich der Summe aller Spannungsverluste

(Produkt aus Stromstärke und Leitungswiderstand), wobei die elektromotorischen Kräfte mit gleichen Vorzeichen zu nehmen sind, wenn sie gleichgerichtete Ströme hervorzubringen streben, ebenso die Spannungsverluste mit gleichen Vorzeichen, wenn sie durch gleichgerichtete Ströme hervorgebracht sind.

Die Gesetze wurden 1847 von Kirchhoff für die Anwendung des Ohmschen Gesetzes auf Stromverzweigungen aufgeteilt.


Literatur: [1] Heinke und Ebert, Handbuch der Elektrotechnik, Bd. 1, Leipzig 1904. – [2] Holzt, Schule des Elektrotechnikers, Bd. 1, Leipzig 1903.

Holzt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 487.
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