Landungsvorrichtungen

[68] Landungsvorrichtungen an Flüssen.

Für das Anhalten von Flößen und Frachtschiffen an den besonderen Landeplätzen oder Länden sind daselbst gewöhnlich nur Haltepfähle hergerichtet. Um diese wird ein vom Fahrzeuge ausgeworfenes Tau einigemal geschlungen und derart lose gehalten, daß es, teilweise am Pfahle abgleitend, das Schiff allmählich zum Stillstand bringt; oder es ist das Tau am Ufer befestigt und wird um einen am Kahne angebrachten Pflock (den sogenannten Poller) geschlungen und in gleicher Weise wie oben gehandhabt, d.h. »gefiert«. – An Flußfähren, wo auch Wagenverkehr vorkommt, ist jedenfalls und so zumeist auch für das Anlegen von Passagierschiffen die Anordnung von Landungsbrücken, Anlandebrücken, nötig. Diese werden in der Regel am zweckmäßigsten mit dem einen Ende a landseits auf die Zufahrtswegrampe gelegt (Fig. 1) oder auf eine Gerüstbrücke, (Fig. 2) bezw. auf einen Steg gestützt, während man das flußseitige Ende b von einem Ponton oder Stehschiffe tragen läßt. Im Falle der einfachsten Konstruktion Fig. 1 wird bei starkem Sinken oder Steigen des Wasserstandes das Ganze weiter in den Fluß geschoben bezw. aus Ufer herangezogen. Bei fester Lagerung von a (Fig. 2), welches Ende hier im Bedarfsfalle mittels der Schraubenspindel c gehoben oder gesenkt werden kann, muß noch die Länge a b der Landungsbrücke so bemessen sein, daß beim tiefsten Stande die Neigung a b bei Wagenverkehr höchstens 1 : 15, bei bloßem Flußverkehr aber höchstens 1 : 5 werde. Manchmal findet man statt der erwähnten Stehschiffe [68] Schwimmer Zylinder aus Eisenblech, in einfacheren Fällen selbst nur eine Reihe von Petroleumfässern angewendet. Ausnahmsweise, bei seltenem Schwanken des Wasserstandes. genügt es, das Ende b beiderseits vermittelst Schraubenspindeln (wie in c, Fig. 2), Flaschenzügen oder dergl an seitliche Gerüstpfähle aufzuhängen.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 68-69.
Lizenz:
Faksimiles:
68 | 69
Kategorien: