Maßlatte

[327] Maßlatte wird bei Aufführung eines Gebäudes aus mehreren aneinander befestigten Latten gefertigt und darauf die Maße der Längen, Breiten, Höhen u.s.w. aufgetragen. Dabei werden durch Einschnitte die einzelnen Mauerstärken, die Türen und Fenster mit ihren Achsen und Weiten bezeichnet. Auch der Zimmermann bedient sich derselben, um nach dem ausgeführten Mauerwerk seine Balkenlagen anzulegen oder die Steigungen der Treppenstufen festzustellen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 327.
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