Offene Bauweise

[585] Offene Bauweise, d.h. die örtliche Vorschrift, die Gebäude in einem gewissen Abstande von 3 bis 10 m oder mehr voneinander aufzuführen, wird – im Gegensatz zu der in Städten sonst üblichen »geschlossenen Bauweise«, bei der die Häuser dicht aneinander gebaut erscheinen – für Wohn- und Villenviertel sowie für Gartenstädte durch besondere Baugesetze vorgeschrieben, um den betreffenden Stadtvierteln bezw. Ansiedelungen genügend große, unüberbaut bleibende Flächen und damit die für gesundes Wohnen erforderliche Licht- und Luftmenge zu sichern.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 585.
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