Reithaus

[406] Reithaus, Reithalle, gedeckte Reitbahn, ein Gebäude, welches bei allen größeren Pferdeställen (s.d.), bei Marställen und Reiterkasernen notwendig ist und sowohl zur Schulung und zum Zureiten der Pferde wie zum Reitunterricht dient.

Die Breite der Halle ist bedingt durch die kreisförmige Ringbahn von 15–18 m Durchmesser; die Länge beträgt das Zwei- bis Fünffache der Breite. Da die Bahn durch Zwischenunterstützungen[406] nicht beengt werden darf, so bietet die Decken- und Dachkonstruktion meist eine interessante Aufgabe für den Architekten. Der Boden der Bahn ist mit Sand oder Sägmehl belegt, um die Hufe der Pferde zu schonen sowie auch bei etwaigem Abwerfen des Reiters ein weiches Fallen zu ermöglichen. Die Umfassung der Bahn bildet eine glatte Holztäferung von ca. 1,50 m Höhe, oben mit abgerundetem Holme, in der Fläche nach außen schräg ansteigend, um zu verhindern, daß der Reiter an die Wand gedrückt werden kann. Für reichliches Licht ist durch hochangelegte Fenster zu sorgen. Mit dem Reithause kann eine Galerie für Zuschauer bei größeren Reitaufführungen verbunden sein. – Ist das Gebäude mit der Stallung nicht in Verbindung, sondern entfernt angelegt, so ist ein Kühlstall für erhitzte Pferde dabei anzuordnen. Für die warme Jahreszeit dient statt der gedeckten eine offene Reitbahn von ähnlichen Größenverhältnissen; sie ist durch Bäume zu beschatten und mit einer Umwandung (s. oben) zu versehen.


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 4. Teil, 3. Halbbd., Darmstadt 1884, Gestüte und Marstallgebäude, S. 31 ff.; S. 53. – [2] Baukunde des Architekten, Bd. 2, Berlin 1884, Gebäudekunde, IV. Gebäude für Erziehungszwecke, 4. Kasernenbauten mit Reitbahnen, S. 383 f. – [3] Klasen, L., Grundrißvorbilder, Leipzig 1884/95.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 406-407.
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