Rippe

[446] Rippe, 1. Erhöhung an Flächen zur Verstärkung der Tragfähigkeit. 2. Im Gewölbebau des Mittelalters vom 12. bis 14. Jahrhundert tragende Gliederung, zwischen der einzelne leichte Gewölbekappen eingespannt werden. Durch sinnreiche Zusammensetzung der Rippen kann die Tragfähigkeit und Weite des Gewölbes um ein bedeutendes gesteigert werden. Je nach der Lage und Anordnung unterscheidet man: Gratrippe a (s. die Figur), auch sonst Gurt- oder Gratbogen; Querrippe b; Wandrippe c, von halber Stärke der andern Rippen; Kreuzrippe d, auch Diagonalrippe; ferner: Scheitelrippe e, die auch zur Langrippe werden kann, wenn sie längshin im Scheitel durchläuft; Strebrippe f, die, vom Widerlager aufsteigend, nicht auf einen Grat oder Kehle trifft. Zwischenrippe, Zierrippe bei Stein- oder Netzgewölben, Kehl- oder Winkelrippe, kommt bei Klostergewölben vor. Die Rippen sind entweder aus Häuflein (vgl. Gewölbe, Fig. 52 und 53, Bd. 4, S. 508) oder Backstein auszuführen, in letzterem Falle in Formziegeln, die entweder quer zur Richtung von gewöhnlicher Größe oder in Langstücken als Hohlkörper zu bilden sind. 3. Als Bodenrippe oder Bodenlager, Unterlage für Holzböden über Gewölben oder in Auffüllung, am besten aus Eichenholz von 10–15 cm Stärke. 4. Bei Schlosserarbeiten s.v.w. Nase.

Weinbrenner.

Rippe
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 446.
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