Trinkhallen

[806] Trinkhallen kommen in verschiedener Verwendung und Anordnung vor, (a für Kurgäste benimmt, meist mit Wandelbahn verbunden, dient jenen,[806] bei schlechtem Wetter ihre Kur an der Heilquelle nicht unterbrechen oder aussetzen zu müssen; b) als Erfrischungshalle zur Abgabe von Getränken, Eis, Backwerk u. dergl. an öffentlichen Plätzen und Anlagen.

Die unter a) genannten, meist staatlichen oder öffentlichen Gebäude werden entweder direkt über einem Quellenhaus errichtet oder in Verbindung mit dem Kurhaus gebracht, mit freiem Blick auf Anlagen oder weitere Umgebung, in einer Ausdehnung, daß den Kurgästen hinreichende Gelegenheit gegeben wird, die zur Trinkkur nötige Bewegung und Spaziergänge auszuführen. Die geringste zulässige Länge der Halle wird daher 40 m, besser 80–90 m sein, die Breite im Mittel 8 m. Die vordere Langseite ist offen zu halten, die Rückseite und die Enden geschlossen, mit einer Glaswand oder als Mauer. Die Architektur wird sich der Umgebung anschließen und soll der Eleganz nicht entbehren. Bei einfachen Ansprüchen wird schon ein Holzbau genügen, jedoch von geringer Dauer sein. In Eisenkonstruktion [1] läßt sich Formreichtum mit Dauer verbinden (Wildbad). Von größter Wirkung wird der Monumentalbau sein, wofür als hervorragendes Beispiel die Trinkhalle in Baden-Baden [1], [4] genannt sei.

Die unter b) genannten Erfrischungshallen sind Unternehmungen von Sodawasserfabriken, Wirten oder Konditoreien. Sie sind von geringer Ausdehnung und meist aus Holz erstellt mit weit vorspringendem, schützendem Dach. An der Vorderseite sind sie offen, mit Schenktisch, oft auch mit einem heizbaren Raum als Trinkstube versehen.


Literatur zu a): [1] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 4. Halbbd., 2. Heft 1885. – [2] Zeitschr. f. Bauwesen 1858, 5. 129; 1884, S. 79. – [3] H. Hübsch, Bauwerke, Karlsruhe 1839. – [4] Schinkel, C.F., Sammlung von Entwürfen, 1823–40. – [5] Allgemeine Bauztg., Wien 1897, S. 13. – [6] Deutsche Bauztg. 1873, S. 10; 1879, 213. – Zu b): [7] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 4. Halbbd., 1. Heft 1904, Kap. 1, S. 10 ff. – [8] Architekton. Skizzenbuch, Berlin, Heft 51, Blatt 4; Heft 67, Blatt 4; Heft 89, Blatt 3; Heft 108, Blatt 1; Heft 120, Blatt 5. – [P] Neumeister u. Häberle, Die Holzarchitektur, Stuttgart 1895, Tafel 72 Und 86.

Weinbrenner.

Schneckentrieur.
Schneckentrieur.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 806-807.
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