Windfang

[931] Windfang, mit Pendeltüren, Vorhängen oder dergl. abgeschlossener Raum in der Nähe der Eingangstüren, mit dem Zweck, den Zugwind oder die Kälte beim Oeffnen der Türe vom Innern des Gebäudes abzuhalten.

Dieser Raum, meist von gestemmten Täferungen eingeschlossen, darf nicht zu eng sein, damit die Türen weit genug voneinander liegen und vermieden wird, daß diese gleichzeitig geöffnet sind. Der Windfang findet Anwendung an Kirchen und Eingängen von öffentlichen Gebäuden, an Wirtschaften, Kaufläden u. dergl. – Ueber Windfangtürenbeschläge s. [5].


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 3. Teil, Halbbd. 3, 1. Heft, Stuttgart, H. Koch, Konstruktion des inneren Ausbaus, 11. Kap., Schaufenster. – [2] Cremer und Wolffenstein, Der innere Ausbau, 3. Abt., Laden- und Geschäftseinrichtungen, Berlin. – [3] Das Schaufenster, Ausgeführte moderne Schaufensteranlagen, Wien 1906. – [4] Krauth, Th., Das Schreinerbuch, Leipzig 1890, Bd. 1, S. 117. – [5] Hoch, Technologie der Schlosserei, Leipzig 1899.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 931.
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