Windfang

[666] Windfang, kleiner Vor- oder Einbau bei einer Eingangstür, der allzu plötzlichen Temperaturausgleich, also Zugluft, verhindert. Man bringt Windfänge besonders da an, wo der Übergang vom Freien in beheizte oder vor Witterungseinflüssen zu schützende Räume nicht durch Fluranlagen vermittelt wird. Zum Verschluß der Windfänge dienen gewöhnlich Windfang- oder Pendeltüren, auch Drehtüren (s. Tür).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 666.
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